ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der KUGLER & HIESSL OG („AGB“)
Stand: 01.01.2019
Kugler & Hiessl OG
4251 Sandl
Hacklbrunn 13
UID Nummer: ATU 74005658
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Kugler & Hiessl OG und dem Kunden. Die AGB regeln die gesamte Vertragsbeziehung, solange keine Individualvereinbarungen getroffen werden, wobei diese der Schriftform bedürfen. Insoweit Individualvereinbarungen getroffen wurden, gelten die AGB subsidiär. AGB von Kunden werden nicht Gegenstand eines Vertrages mit der Kugler & Hiessl OG. Festgehalten wird, dass es Mitarbeitern unseres Unternehmens verboten ist, von diesen Bedingungen abweichende Zusagen zu machen.
2. Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge sind grundsätzlich schriftlich, unverbindlich und entgeltlich. Einfache mündliche Kostenschätzungen sind unverbindlich und unentgeltlich.
3. Geistiges Eigentum
Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen sowie Prospekte, Kataloge, Muster und Ähnliches bleiben geistiges Eigentum der Kugler & Hiessl OG. Jede Verwertung, Vervielfältigung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung.
4. Verbindlichkeit von Angeboten
Sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, sind Angebote nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich sind.
Aufrechnung von Gegenforderungen
Der Kunde kann mit eigenen Forderungen gegen Forderungen unseres Unternehmens nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung in einem rechtlichen Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit steht, von unserem Unternehmen anerkannt wurde oder gerichtlich festgestellt wurde, oder im Falle der Zahlungsunfähigkeit unseres Unternehmens.
5. Storno
Die Stornierung eines Auftrages ist nur nach schriftlicher Zustimmung der Kugler & Hiessl OG wirksam.
6. Preisänderungen
Mit den angegebenen Preisen bleibt die Kugler
& Hiessl OG dem Kunden
zwei Monate
lang
ab
Vertragsabschluss im Wort (ausgenommen der Fall einer gesonderten Preiserhöhungsabsprache). Liegen zwischen Vertragsabschluss und Lieferungsausführung mehr als zwei Monate, so ist unser Unternehmen berechtigt, zwischenzeitig eingetretene Preiserhöhungen, die durch kollektivvertragliche Lohnerhöhungen im Tischlerhandwerk oder durch andere zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Material, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. erfolgten, entsprechend zu überwälzen.
7. Kostenerhöhungen
Angebote und Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstattet; auf auftragsspezifische Umstände, die außerhalb der Erkennbarkeit unseres Unternehmens liegen, kann kein Bedacht genommen werden. Sollte sich bei Auftragsdurchführung die Notwendigkeit weiterer Arbeiten bzw. Kostenerhöhungen mit mehr als 15 Prozent des Auftragwertes ergeben, so wird die Kugler & Hiessl OG den Kunden unverzüglich verständigen. Sollte der Kunde binnen einer Woche keine Entscheidung betreffend die Fortsetzung der unterbrochenen Arbeiten treffen bzw. die Kostensteigerungen nicht akzeptieren, behält sich die Kugler & Hiessl OG vor, die erbrachte Teilleistung in Rechnung zu stellen und vom Vertrag zurückzutreten.
8. Reparaturen
Die Kugler & Hiessl OG hat den Kunden auf die Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur dann aufmerksam zu machen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich auf Wiederherstellung um jeden Preis besteht. Erweist sich erst im Zuge der Durchführung der Reparatur und ohne dass dies Kugler & Hiessl OG aufgrund deren Fachwissens bei Vertragsabschluss erkennbar war, dass die Sache zur Wiederherstellung ungeeignet ist, so ist dies dem Kunden unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde hat in diesem Fall die bis dahin aufgelaufenen Kosten bzw. wenn er darauf besteht und dies technisch noch möglich ist, die Kosten für den Zusammenbau zerlegter Sachen zu bezahlen.
9. Montage
Grundsätzlich gelten ab Werk zu liefernde Erzeugnisse als ohne Montage bestellt. Eine in Auftrag gegebene Montage wird nach Regiestunden gegen Nachweis berechnet. Verlangte Mehrarbeit, Überstunden, Nachtstunden und andere betriebliche Mehrkosten sind nach kollektivvertraglichem oder gesetzlichem Zuschlag separat zu bezahlen.
10. Erfüllungsort
Sofern kein bestimmter Lieferort vereinbart ist, ist der Erfüllungsort der Sitz der Kugler
& Hiessl OG.
11. Liefertermine, Annahmeverzug, Teillieferungen
- Soweit nicht ausnahmsweise Fixtermine vereinbart wurden, gelten die bedungenen Liefertermine als voraussichtliche Termine. Ist der Kunde zu einem vereinbarten Termin nicht anwesend oder hat er für die Durchführung der Lieferung nicht die entsprechenden Maßnahmen bzw. Vorbereitungen getroffen, so gerät der Kunde in Annahmeverzug.
- Der Kunde ist verpflichtet, Teillieferungen anzunehmen.
12. Lieferverzug
Wird ein vereinbarter Liefertermin von der Kugler & Hiessl OG um mehr als drei Wochen überschritten, so hat der Kunde eine angemessene Nachfrist von mindestens drei Wochen zu setzen. Der Kunde kann erst nach Ablauf der Frist schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Durch Lieferverzug verursachte Schadenersatzansprüche des Kunden können nur dann geltend gemacht werden, falls seitens Kugler & Hiessl OG zumindest grobes Verschulden vorlag.
13. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten und montierten Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum unseres Unternehmens. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Kugler & Hiessl OG berechtigt, die in ihrem Vorbehaltseigentum stehenden Gegenstände zurückzunehmen, ohne dass dies einem Vertragsrücktritt gleichzusetzen ist.
14. Zahlung, Mahnspesen und Aufrechnung
- Bei Vertragsabschluss von einer Auftragssumme in der Höhe von 2000,-€ ist eine Anzahlung von 30 Prozent fällig.
- Rechnungen sind binnen acht Tagen nach Erhalt der Ware zahlbar. Schecks und Wechsel werden nur unter Vorbehalt des Eingangs des Gegenwerts angenommen. Bei Zahlungsverzug wird ein Zinssatz von 8 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet.
- Der Kunde verpflichtet sich pro erfolgte Mahnung einen Betrag von EUR 12 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr eine Betrag von EUR 4 zu bezahlen.
15. Gewährleistung
Bei Verbrauchergeschäften gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Bei den übrigen Geschäften gelten folgende Abweichungen:
- Festgestellte oder feststellbare Mängel sind unverzüglich anzuzeigen, andernfalls Gewährleistungs- und die anderen in § 377 UGB genannten Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können.
- Sind die vom Mangel betroffenen Teile von jemand anderen als unserem Unternehmen verändert worden, es sei denn, bei Notreparaturen oder bei Verzug unseres Unternehmens mit der Verbesserung, so sind die Ansprüche des Kunden aus der Gewährleistung erloschen.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate für
Bewegliche Sachen und 24 Monate für unbewegliche. - Das Vorliegen eines Mangels im Übergabezeitpunkt hat entgegen der Vermutungsregel des § 924 ABGB der Kunde zu beweisen.
- Die Kugler & Hiessl OG hat die Wahl zwischen
Verbesserung und Austausch der Sache.
16. Haftung für Schäden
Die Kugler & Hiessl OG haftet nur für Schäden, die durch grobes Verschulden oder Vorsatz entstanden sind. Bei Verbrauchergeschäften gilt diese Haftungsbeschränkung nicht für Personenschäden und für Schäden an einer Sache, die zur Bearbeitung übernommen wurde. Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen als dem Produkthaftungsgesetz abgeleitet werden könnten, werden ausgeschlossen.
Der Kunden nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Holz ein natürlicher Werkstoff mit besonderen Eigenschaften ist und trotz Verwendung von gut gelagertem Holz damit gerechnet werden muss, dass Holzmaterial – insbesondere Paneele, 3-Schicht Massivholz- und Sperrholzplatten – schwindet bzw. sich verziehen kann und typischerweise Verfärbungen bzw. Farbänderungen sowie Farb.- und Holzstrukturabweichungen eintreten können. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf allfällige daraus resultierende Ansprüche.
17. Gerichtsstand
Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, dem diese AGB zugrunde liegen, wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht für den Sitz der Kugler & Hiessl OG vereinbart. Dies gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
18. Rechtswahl
Diese AGB und sämtliche Vereinbarungen mit der Kugler & Hiessl OG unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts.
19. Salvatorische Klausel
Bei Nichtigkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden AGB behalten alle anderen ihre Gültigkeit.